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Ratgeber · Prozentrechnung 2026

Trinkgeld in Prozent: 5, 10 oder 15 Prozent?

Wie viel Trinkgeld in welcher Situation üblich ist und wie man Prozentbeträge mit zwei einfachen Kopfrechen-Tricks ohne Rechner ermittelt.

Foto von Eike-Christian Ramcke

Von Eike-Christian Ramcke

Geschäftsführer AKARA Solutions GmbH

6 min Lesezeit Veröffentlicht
Hinweis: Redaktioneller Inhalt. Mathematischer Rechner ohne Beratungsanspruch.

Trinkgeld in Deutschland: Üblich, aber nicht Pflicht

Im Restaurant, beim Friseur, im Taxi: Trinkgeld ist in Deutschland sozial erwartet, aber rechtlich freiwillig. Die Höhe richtet sich nach Branche und Qualität der Leistung.

SituationÜblichBei sehr gutem Service
Restaurant10 %15 %
Café, Imbiss5 bis 10 %10 %
Taxi5 bis 10 %10 %
Friseur10 %15 %
Lieferdienst1 bis 3 € pauschal10 %
Hotelzimmer-Service1 bis 2 € pro Tag5 € pauschal
Gepäckträger1 € pro Stück2 € pro Stück

Steuerlich: Trinkgeld an Arbeitnehmer ist steuerfrei

Trinkgelder, die Gäste freiwillig dem Servicepersonal zusätzlich zur Rechnung geben, sind nach § 3 Nr. 51 EStG grundsätzlich einkommensteuerfrei und sozialversicherungsfrei, sofern sie ohne rechtlichen Anspruch gezahlt werden und an die Bedienung gerichtet sind. Die Steuerfreiheit gilt unabhängig von der Höhe.

Anders sieht es bei Trinkgeld aus, das einen Rechtsanspruch begründet, etwa als Bedienungszuschlag auf der Rechnung oder als arbeitsvertraglich vereinbarte Servicekomponente: Dieses ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, weil es als Arbeitslohn gilt. Auch das "freiwillig" gezahlte Trinkgeld an den Unternehmer selbst (z.B. den Inhaber-Friseur, der allein arbeitet) gilt nicht als Trinkgeld im Sinne von § 3 Nr. 51 EStG, sondern als steuerpflichtige Einnahme.

Kopfrechen-Trick 1: 10 % im Kopf

10 % berechnen ist trivial: Komma um eine Stelle nach links verschieben.

  • Rechnung 38,50 €: 10 % = 3,85 €. Aufrunden auf 4 €. Du zahlst 42,50 €.
  • Rechnung 76,80 €: 10 % = 7,68 €. Üblich aufgerundet auf 8 €. Du zahlst 84,80 € oder einfach glatt 85 €.

Kopfrechen-Trick 2: 15 % schnell

15 % ist 10 % plus die Hälfte von 10 %.

  • Rechnung 60 €: 10 % = 6 €, halbiert = 3 €, zusammen 9 € Trinkgeld für 15 %.
  • Rechnung 84 €: 10 % = 8,40 €, halbiert = 4,20 €, zusammen 12,60 €.

Kopfrechen-Trick 3: 20 % über Halbieren

20 % ist ein Fünftel. Wer 20 % geben will (häufig in den USA): Rechnung durch 5 teilen.

  • Rechnung 35 €: 35 / 5 = 7 € Trinkgeld für 20 %.
  • Rechnung 110 €: 110 / 5 = 22 € Trinkgeld.
Kopfrechen-Tricks: 10 %, 15 % und 20 % im Kopf TRICK 10 % Komma nach links 38,50 € → 3,85 € Aufrunden: 4 € TRICK 15 % 10 % + 5 % 60 € → 6 + 3 = 9 € TRICK 20 % Durch 5 teilen 35 € / 5 = 7 €
Drei Kopfrechen-Tricks für 10 %, 15 % und 20 % Trinkgeld.

Beispiel: Restaurantbesuch mit Freunden

Gemeinsame Rechnung: 156,40 €. Du gibst 10 % Trinkgeld.

156,40 × 0,10 = 15,64 €. Üblich auf 16 € aufgerundet. Du zahlst insgesamt: 172 € oder rund 172,40 €.

Wenn die Gruppe getrennt zahlt, bittet man den Kellner um getrennte Rechnungen und gibt jeweils 10 % pro Einzelbon, eleganter als das Trinkgeld nachträglich umzurechnen.

Trinkgeld bei Karten-Zahlung

Bei EC- oder Kreditkartenzahlung an modernen Terminals: Der Kellner fragt explizit "mit Trinkgeld?" und du nennst entweder den Gesamtbetrag inklusive (z.B. "85 €") oder den Trinkgeld-Anteil ("8 € Trinkgeld"). Wichtig: Bei vielen Restaurants geht das Trinkgeld bei Kartenzahlung nicht direkt an die Bedienung, sondern erst über die Abrechnung. Wer sicher gehen will, gibt das Trinkgeld in bar direkt. Steuerlich bleibt es in beiden Fällen nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, solange es freiwillig dem Servicepersonal zugewiesen ist.

Wann lasse ich Trinkgeld weg?

Es gilt als sozial akzeptiert, kein Trinkgeld zu geben, wenn:

  • Der Service spürbar schlecht war (lange Wartezeit, unhöfliches Verhalten)
  • Eine Servicepauschale auf der Rechnung steht (in Frankreich Pflicht, in Deutschland selten)
  • Bei reiner Selbstbedienung ohne Service-Komponente (Imbiss zum Mitnehmen)
  • Bei Inhaber-geführten Einzelpersonen-Betrieben (Friseur allein, kein Personal)

International: Wo Trinkgeld Pflicht ist

Anders als in Deutschland ist Trinkgeld in einigen Ländern faktisch verpflichtend, weil das Servicepersonal überwiegend davon lebt:

  • USA: 15 bis 20 % erwartet, alles darunter gilt als Statement, in vielen Bundesstaaten ist der Minimum-Lohn für Servicekräfte mit Tip-Credit deutlich unter dem regulären Minimum-Lohn.
  • Kanada: 15 bis 20 %, ähnlich wie USA.
  • Japan: Trinkgeld unüblich und manchmal sogar unhöflich. Der Servicepreis ist im Verkaufspreis inklusive.
  • China: Trinkgeld in Restaurants kaum verbreitet, in Hotels mit westlicher Klientel zunehmend akzeptiert.
  • Frankreich, Italien: Service compris auf der Rechnung üblich, zusätzliches Trinkgeld optional 5 bis 10 %.

Im Rechner auf dieser Seite kann das Trinkgeld in Sekunden bestimmt werden, einfach Rechnungssumme und gewünschten Prozentsatz eingeben, der Rechner zeigt direkt Trinkgeld-Betrag und Gesamtsumme.

Quellen: § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz (EStG) zur Steuerfreiheit; BFH-Urteil VI R 47/13 zur Abgrenzung Trinkgeld vs. Arbeitslohn; DEHOGA Bundesverband, Leitfaden "Trinkgeld in der Gastronomie".

Häufige Fragen

Was Leserinnen und Leser sonst noch fragen

Wie viel Trinkgeld gibt man in Deutschland im Restaurant?
Üblich sind 10 % auf den Rechnungsbetrag, bei sehr gutem Service 15 %. Bei Bistro und Café 5 bis 10 %, beim Taxi 5 bis 10 %. Trinkgeld ist freiwillig, aber sozial erwartet. Glatte Beträge sind beliebt: 38,50 € werden gern auf 42 € aufgerundet.
Ist Trinkgeld in Deutschland steuerfrei?
Ja, nach § 3 Nr. 51 EStG ist freiwillig gegebenes Trinkgeld an Arbeitnehmer einkommensteuer- und sozialversicherungsfrei, unabhängig von der Höhe. Trinkgeld, das einen Rechtsanspruch begründet (Servicepauschale, Bedienzuschlag) oder an den Unternehmer selbst geht, ist dagegen steuerpflichtig.
Wie berechne ich 15 % Trinkgeld schnell im Kopf?
10 % der Rechnung plus die Hälfte davon. Bei 60 € sind das 6 € + 3 € = 9 €. Bei 84 €: 8,40 € + 4,20 € = 12,60 €. 20 % geht noch einfacher: Rechnung durch 5 teilen. 35 € / 5 = 7 € für 20 %.
Trinkgeld bei Kartenzahlung: bar oder elektronisch?
Steuerlich macht es keinen Unterschied, beides bleibt nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Praktisch geht bar oft direkt an die Bedienung, elektronisch erst über die Abrechnung. Wer sicher gehen will, dass das Trinkgeld bei der Person ankommt, gibt es in bar.
Wo ist Trinkgeld international Pflicht?
In den USA und Kanada werden 15 bis 20 % erwartet, weil das Servicepersonal teils unter Mindestlohn arbeitet (Tip-Credit). In Japan ist Trinkgeld unüblich und gilt als unhöflich. In Frankreich und Italien ist "service compris" üblich, zusätzliches Trinkgeld optional 5 bis 10 %.
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