Glossar-Eintrag
Steuersatz
Höhe einer Steuer in Prozent, bezogen auf die Bemessungsgrundlage, in Deutschland progressiv oder linear.
Der Steuersatz ist der Prozentsatz, mit dem eine Steuer auf eine Bemessungsgrundlage berechnet wird. Er kann linear (immer gleicher Prozentsatz, unabhängig von der Höhe) oder progressiv (mit steigender Bemessungsgrundlage steigend) gestaltet sein.
Beispiele in Deutschland: Mehrwertsteuer 19 Prozent (linear), ermäßigte MwSt 7 Prozent (linear), Körperschaftsteuer 15 Prozent (linear), Einkommensteuer 14 bis 45 Prozent (progressiv, abhängig vom zu versteuernden Einkommen), Gewerbesteuer abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, Kapitalertragsteuer pauschal 25 Prozent plus Soli.
Im Steuerrecht ist zwischen Eingangssteuersatz (kleinste Belastung), Spitzensteuersatz (Maximalbelastung) und Durchschnitts- bzw. Effektivsteuersatz zu unterscheiden. Der Steuersatz allein ergibt noch keine Steuerlast, dazu muss er auf die Bemessungsgrundlage angewendet werden, etwa das zu versteuernde Einkommen oder den Umsatz.
Verwandte Begriffe
Effektiver Steuersatz
Durchschnittliche Steuerlast in Prozent des Einkommens, anders als der Grenzsteuersatz auf die nächste verdiente Einheit.
Mehrwertsteuer
Indirekte Verbrauchsteuer auf den Mehrwert von Waren und Dienstleistungen, in Deutschland 19 oder 7 Prozent.
Ermäßigter Steuersatz
Reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Lebensmittel, Bücher, Hotelübernachtungen und weitere Güter des Grundbedarfs.