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Glossar-Eintrag

Steuersatz

Höhe einer Steuer in Prozent, bezogen auf die Bemessungsgrundlage, in Deutschland progressiv oder linear.

Der Steuersatz ist der Prozentsatz, mit dem eine Steuer auf eine Bemessungsgrundlage berechnet wird. Er kann linear (immer gleicher Prozentsatz, unabhängig von der Höhe) oder progressiv (mit steigender Bemessungsgrundlage steigend) gestaltet sein.

Beispiele in Deutschland: Mehrwertsteuer 19 Prozent (linear), ermäßigte MwSt 7 Prozent (linear), Körperschaftsteuer 15 Prozent (linear), Einkommensteuer 14 bis 45 Prozent (progressiv, abhängig vom zu versteuernden Einkommen), Gewerbesteuer abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, Kapitalertragsteuer pauschal 25 Prozent plus Soli.

Im Steuerrecht ist zwischen Eingangssteuersatz (kleinste Belastung), Spitzensteuersatz (Maximalbelastung) und Durchschnitts- bzw. Effektivsteuersatz zu unterscheiden. Der Steuersatz allein ergibt noch keine Steuerlast, dazu muss er auf die Bemessungsgrundlage angewendet werden, etwa das zu versteuernde Einkommen oder den Umsatz.

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