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Glossar-Eintrag

Mehrwertsteuer

Indirekte Verbrauchsteuer auf den Mehrwert von Waren und Dienstleistungen, in Deutschland 19 oder 7 Prozent.

Die Mehrwertsteuer (MwSt, umgangssprachlich auch Umsatzsteuer) wird nach § 12 UStG auf nahezu alle Lieferungen und Leistungen erhoben. Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Satz 7 Prozent. Sie ist die wichtigste Einnahmequelle des Bundes und der Länder.

Berechnung Aufschlag: Brutto = Netto × 1,19 (bzw. × 1,07). Berechnung Herausrechnen: Netto = Brutto / 1,19. Die enthaltene Steuer ist Brutto minus Netto oder direkt Brutto × 19 / 119, was rechnerisch identisch ist.

Unternehmer geben die MwSt an das Finanzamt ab, können aber gleichzeitig die selbst gezahlte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Wirtschaftlich trägt die Steuer der Endverbraucher, weshalb sie als indirekte Steuer gilt. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine MwSt ausweisen und sind damit für viele Privatkunden günstiger.

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