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Glossar-Eintrag

Differenzbesteuerung

Umsatzsteuer-Sonderregelung nach § 25a UStG, bei der nur die Marge des Händlers besteuert wird.

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine umsatzsteuerliche Sonderregelung für Wiederverkäufer, die gebrauchte Waren, Kunstgegenstände, Antiquitäten oder Sammlungsstücke verkaufen. Sie verhindert eine doppelte Besteuerung bereits versteuerter Waren.

Statt den vollen Verkaufspreis zu besteuern, wird nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (also die Marge) mit dem regulären Steuersatz von 19 Prozent belegt. Der Vorteil: Der Endpreis fällt günstiger aus, vor allem bei gebrauchten Autos, Gold oder Kunst. Voraussetzung ist, dass der Händler die Ware ohne Umsatzsteuer eingekauft hat.

Beispiel: Ein Händler kauft ein gebrauchtes Auto privat für 8.000 Euro und verkauft es für 10.000 Euro. Die Marge beträgt 2.000 Euro, davon sind 19 Prozent USt = 319,33 Euro herauszurechnen. Ein Vorsteuerabzug für den Käufer ist nicht möglich, weshalb das Verfahren vor allem Privatkunden zugute kommt.

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