Glossar-Eintrag
Abschlag
Generisches Synonym für Rabatt, eine prozentuale oder absolute Reduktion vom ursprünglichen Preis.
Der Abschlag bezeichnet eine Preisreduktion, die vom Ausgangspreis abgezogen wird. Im Handel wird der Begriff oft synonym zu Rabatt verwendet. Im Versicherungs- und Energiebereich meint Abschlag dagegen eine Vorauszahlung auf eine spätere Endabrechnung, etwa monatliche Strom- oder Gasabschläge.
Mathematisch gilt: Endpreis = Ausgangspreis × (1 - Abschlag/100). Ein Abschlag von 15 Prozent auf 80 Euro ergibt 80 × 0,85 = 68 Euro. Der Abschlagsbetrag selbst beträgt 12 Euro, also die Differenz zwischen Ausgangs- und Endpreis.
Mehrere Abschläge werden in der Regel multiplikativ verrechnet, nicht additiv. Zwei Abschläge von je 10 Prozent ergeben deshalb nicht 20 Prozent, sondern nur 19 Prozent Gesamtabschlag (0,9 × 0,9 = 0,81). Dieser Effekt heißt im Handel auch Doppelrabatt-Trick und wird gezielt zur Preiskommunikation eingesetzt.
Verwandte Begriffe
Rabatt
Preisreduzierender Abschlag vom Listenpreis, prozentual oder absolut, oft an Mengen oder Treue gekoppelt.
Skonto
Prozentualer Zahlungsabschlag bei Begleichung einer Rechnung innerhalb einer kurzen Frist, typisch 2 oder 3 Prozent.
Prozentsatz
Verhältnis zwischen Prozentwert und Grundwert, ausgedrückt in Prozent, das "wie viele Hundertstel".